Das Nadelöhr in der ADHS Diagnostik ist oftmals, dass die behandelnden Praxen nicht über die entsprechenden Testverfahren verfügen und sich nicht sicher über die Interpretation der Testergebnisse sind.
Da ich in meiner Praxis ohnehin über alle notwendigen Testverfahren verfüge, biete ich an dieser Stelle an, diese mitzunutzen. Die Kosten für die Anwendung dieser Testverfahren sind in der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten geregelt und somit transparent.
An dieser Stelle biete ich folgende Gesamttestung mit den dazugehörigen Abrechnungsziffern + Gebühren an.
Vorliegen ADHS in der Kindheit | Probleme in der Lebensführung infolge von ADHS | Aktuelle psychische Belastung (Zustandsanamnese der letzten 2 Wochen) | <>Differenzielle Einschätzung von Persönlichkeitsmerkmalen zu Komorbiditäten oder Ausschlussdiagnostik |
Wender-Utah Ratingscale – Kurzversion (WURS-K) | Conners Scales in Selbst- und Fremdbeurteilung (CAARS-K-SB und CAARS-K-FB) | Symptom-Checklist-90 (SCL-90) | Inventar klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP) |
Sie erhalten nach ca. 14 Tagen einen schriftlichen Bericht mit den Ergebnissen der psychometrischen Testung und einer Anleitung zur Interpretation der Ergebnisse. Damit behandelnde Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen eine gesicherte Diagnose stellen. Die Ergebnisse sind auch für Sie selber verständlich aufbereitet.
Kosten: Die Gesamtkosten für die Zusendung der Testverfahren, die Auswertung inklusive Lizenzgebühren des Verlages, Zusammenstellen und Drucken der Ergebnisse + Postversand zusammen mit der Anleitung zur Interpretation kostet 103,26 Euro*
Kostenübernahme: In den meisten Fällen übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten, wenn Sie freundlich fragen. Eine Vorlage dafür können Sie hier herunterladen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihren Antrag binnen drei Wochen zu bearbeiten.
FAQ
Ist eine ADHS-Diagnose mit diesen Tests bestätigt?
Nein – aber die Tests sind die Grundlage, um eine Diagnose zu bestätigen. Die Testverfahren sind ein Hilfsmittel zur Einschätzung. So wie z.B. ein Schwangerschaftstest auch noch keine Schwangerschaft beweist, dafür aber sehr deutliche Hinweise darauf liefert. Die Diagnose selber muss durch eine/ Psychiater*in oder Psychotherapeut*in gestellt werden. Der Grund hierfür ist, dass bei Stellung einer Diagnose das Vorliegen von anderen Erkrankungen ausgeschlossen werden muss, die genauso aussehen. Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Hautarzt. In der Praxis verfügt man über die Kompetenz, verschiedene rote Stellen auf der Haut voneinander zu unterscheiden, die für den Laien gleich aussehen aber unterschiedlich behandelt werden müssen. In der Psychologie/Psychotherapie ist es dem Grunde nach ähnlich. Es kann sehr deutliche Hinweise auf ADHS geben. Es kann aber auch sein, dass zeitgleich noch eine andere Störung vorliegt, die „genauso aussieht“. Das muss im persönlichen Gespräch abgeklärt werden und ist nicht alleine über das Ausfüllen von Fragebögen möglich. Mit der Diagnosestellung übernimmt ja zum Beispiel eine psychiatrische Praxis auch die Verantwortung für die Verordnung eines Medikamentes. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass es dafür zwingend notwendig ist, ein Gespräch mit den Behandlern zu führen.
Kann die Diagnose in meiner Praxis gesichert werden?
Leider ist dies im Moment nicht möglich. Ich erhalte jeden Tag 10 – 15 Anfragen. Der Tag nur 24 Stunden und die Diagnosestellung kostet Zeit. Alleine bei der aktuellen Anzahl müsste ich bereits 20 bis 30 Stunden pro Tag investieren. Dann hätte ich noch nicht geschlafen, gegessen oder meine Familie gesehen. Diese Website und auch das Fortbildungangebot für Psychotherpeut*innen und Ärzt*innen ist eine Art Notwehr. Das Thema ADHS liegt mir am Herzen. Ich bin aber auch mit Leidenschaft Psychotherapeut und kann und möchte auch noch meinem Beruf in der Patientenbahndlung nachgehen.
Darf eine Testung überhaupt etwas kosten?
Klaro – muss sie sogar. Kein Mensch kann von Luft alleine leben. Ihre Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen benötigen im Durchschnitt 14 Jahre, um die Kompetenzen zu erlangen, die zu einer Zulassung führen. Auf dem Weg dahin liegt der Stundenlohn manchmal bei 1,50 Euro. Das hat Angela Merkel durchgewunken, um bestimmten Lobbyisten zu gefallen. Zurück zum Thema. Die eigentliche Frage ist: Wer bezahlt Ärzte und Psychotherapeuten? Sie haben grundsätzlich das Recht auf Kostenübernahme der Testung. Alle Praxen haben klare Richtlinien über die abrechenbaren Leistungen. Leider gibt es die sogenannte Bedarfsplanung. Die sieht vor, wie viele Ärzte für welchen Bereich mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. Der Bedarf wurde 1998 ermittelt. Nach begründeten Protesten wurde eine homäopathische Anzalh an weiteren Kassenssitzen zugelassen. Wenn eine Praxis die zugelassenen Stunden überschreitet, erhält sie kein Geld mehr. Jan Böhmermann hat dazu ein sehr sehenswertes Video zum Thema Psychotherapie gemacht. Dort zeigt er auf, wie systematisch eine gute Versorgung verhindert wird. Es gibt eine Vielzahl beknackter und realitätsferner Regelungen. Ich habe selber versucht, meine Kassenpraxis im Umfang zu erweitern, um die Versorgung im Bereich ADHS zu verbessern. Der Grund, warum das nicht geht, ist folgender:
- Erstens darf ich keinen Sonderbedarf anmelden, weil ich schon in der Kassenversorgung tätig bin.
- Zweitens darf ich die bestehende Praxis aber nicht für ADHS-Versorgung erweitern, weil es nicht vorgesehen ist, eine Praxis auf ein Themengebiet zu spezialisieren. Das geht nur über den Sonderbedarf, der nicht geht, weil die Praxis schon zugelassen ist. Herr wirf Hirn vom Himmel.
AUS DIESEM – UND AUS KEINEM ANDEREN GRUND – KANN ICH IHNEN IM MOMENT NUR DAS OBEN GENANNTE ANGEBOT UNTERBREITEN.