Anmeldebedingungen ADHS-Bootcamp

Anmeldebedingungen ADHS-Bootcamp – Wie ist es rechtlich?
Die Veranstaltung ist eine psychotherapeutische Maßnahme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit also
eine „Heilbehandlung“ bei einer bestehenden Diagnose.

Das heißt:
Teilnehmen können alle, bei denen die Diagnose durch einen psychologischen Psychotherapeuten oder einen Psychiater gesichert ist und die gesetzlich krankenversichert sind. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten leider
nicht.

Bestellpraxis:
Meine psychotherapeutische Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Die Praxis kann also nur mit Termin besucht werden. Anders als beim Hausarzt sitzt nicht das Wartezimmer voller Leute mit Schnupfen, sodass es relativ egal ist, ob man kommt oder nicht. Wenn Sie nicht zum Termin erscheinen, verhindern Sie, dass jemand anderes den Platz haben kann und es wird in Zukunft nicht möglich sein, die Veranstaltung kostendeckend anzubieten. Die übliche Regelung in Bestellpraxen ist ein Ausfallhonorar bei Nichterscheinen. Dies entspricht üblicherweise 60 % der Kosten – in diesem Fall 200 Euro. Sollten Sie binnen 24 Stunden vor dem Termin absagen, würde ich Ihnen eine Rechnung über diesen Betrag zusenden.

Eine Zusage ist für beide Seiten verbindlich. Bitte tragen Sie den Termin dann in Ihren Kalender ein. Sollten Sie zwei oder mehr Kalender führen, dann bitte in alle. ; )

Eine Teilnahme ist dann möglich, wenn sie von mir per Mail bestätigt wurde (was manchmal auch zwei Wochen dauern kann) UND eine bestätigte Diagnose vorliegt.

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.