Das Nadelöhr in der ADHS-Diagnostik ist oftmals, dass die behandelnden Praxen nicht über die entsprechenden Testverfahren verfügen und sich nicht sicher über die Interpretation der Testergebnisse sind.
Da ich in meiner Praxis ohnehin über alle notwendigen Testverfahren verfüge, biete ich an dieser Stelle an, diese mitzunutzen. Die Kosten für die Anwendung dieser Testverfahren sind in der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten geregelt und somit transparent.
Wenn Sie dieses Angebot nutzen, erhalten Sie mit Ausfüllen des Formulars automatisch eine deutlich differenziertere Auswertung, als sie in den meisten psychiatrischen Praxen üblich!
Nach Zahlung erhalten Sie automatisch einen Link. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens ermittle ich zusammen mit meinen Mitarbeiter*innen Ihr persönliches Profil. Die Ergebnisse sende ich Ihnen per Post zu.
Sie erhalten nach ca. 14 Tagen einen schriftlichen Bericht mit den Ergebnissen der psychometrischen Testung und einer Anleitung zur Interpretation der Ergebnisse. Damit behandelnde Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen eine gesicherte Diagnose stellen. Die Ergebnisse sind auch für Sie selber verständlich aufbereitet.
An dieser Stelle biete ich folgende Gesamttestung mit den dazugehörigen Abrechnungsziffern und Gebühren an.
Vorliegen von ADHS in der Kindheit
Individuelle Ausprägung der Symptomatik
Aktuelle psychische Belastung (Zustandsanamnese der letzten 2 Wochen)
Probleme in der Lebensführung infolge von ADHS
Einschätzung von Persönlichkeitsmerkmalen
Wender-Utah-Rating-Scale – Kurzversion (WURS-K)
Wender-Reimherr-Selbstbeurteilungsbogen (WR-SB) – individuelles Profil der ADHS-Merkmale entlang der Wender-Utah-Kriterien
Conners-Skalen in Selbstbeurteilung (CAARS-K-SB) – wie stark ist die ADHS-Symptomatik im Alltag ausgeprägt?
Inventar klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP). Neben Persönlichkeitseigenschaften liefert dieser Test ggf. Hinweise auf das gleichzeitige Vorliegen von Autismus oder Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Kosten: Die Gesamtkosten für die Zusendung der Testverfahren, die Auswertung inklusive Lizenzgebühren des Verlages, das Zusammenstellen und Drucken der Ergebnisse und den Postversand zusammen mit der Anleitung zur Interpretation kosten 108,15 Euro. Diese setzen sich zusammen aus der Anwendung, Auswertung und Interpretation der psychometrischen Tests, dem Erstellen eines Befundberichtes sowie den Portokosten.
Ist eine ADHS-Diagnose mit diesen Tests bestätigt?
Nein – aber die Tests sind die Grundlage, um eine Diagnose zu bestätigen. Sie können die Testergebnisse mit zu Ihrer psychiatrischen Praxis oder Psychotherapie nehmen. Eine Anleitung, wie man die Ergebnisse liest, lege ich bei. Der Text ist so geschrieben, dass Sie ihn als Laie verstehen werden. Die Testverfahren sind ein Hilfsmittel zur Einschätzung. So wie z.B. ein Schwangerschaftstest auch noch keine Schwangerschaft beweist, dafür aber sehr deutliche Hinweise darauf liefert. Die Diagnose selber muss durch eine/ Psychiater*in/Neurolog*in oder Psychotherapeut*in gestellt werden. Oder durch interessierte Hausärzt*innen. Jeder der Krankheiten behandeln darf, ist zugelassen. Der Grund hierfür ist, dass bei Stellung einer Diagnose das Vorliegen von anderen Erkrankungen ausgeschlossen werden muss, die genauso aussehen. Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Hautarzt. In der Praxis verfügt man über die Kompetenz, verschiedene rote Stellen auf der Haut voneinander zu unterscheiden, die für den Laien gleich aussehen, aber unterschiedlich behandelt werden müssen. In der Psychologie/Psychotherapie ist es dem Grunde nach ähnlich. Es kann sehr deutliche Hinweise auf ADHS geben. Es kann aber auch sein, dass zeitgleich noch eine andere Störung vorliegt, die „genauso aussieht“. Das muss im persönlichen Gespräch abgeklärt werden und ist nicht alleine über das Ausfüllen von Fragebögen möglich. Mit der Diagnosestellung übernimmt eine psychiatrische oder neurologische Praxis die Verantwortung für die Verordnung eines Medikamentes. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass es dafür zwingend notwendig ist, ein Gespräch mit den Behandlern zu führen.
Kann die Diagnose in meiner Praxis gesichert werden?
Leider ist dies im Moment nicht möglich. Ich erhalte jeden Tag 10 – 15 Anfragen. Der hat aber Tag nur 24 Stunden und die Diagnosestellung kostet Zeit. Alleine bei der aktuellen Anzahl müsste ich bereits 20 bis 30 Stunden pro Tag investieren. Dann hätte ich noch nicht geschlafen, gegessen oder meine Familie gesehen. Diese Website und auch das Fortbildungsangebot für Psychotherpeut*innen und Ärzt*innen sind eine Art Notwehr. Das Thema ADHS liegt mir am Herzen. Ich bin aber auch mit Leidenschaft Psychotherapeut und kann und möchte auch noch meinem Beruf in der Patientenbehandlung nachgehen.
Darf eine Testung überhaupt etwas kosten?
Klaro – muss sie sogar. Kein Mensch kann von Luft allein leben. Ihre Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen benötigen im Durchschnitt 14 Jahre, um die Kompetenzen zu erlangen, die zu einer Zulassung führen. Auf dem Weg dahin, liegt der Stundenlohn manchmal bei 1,50 Euro. Das hat Angela Merkel durchgewunken, um bestimmten Lobbyisten zu gefallen.v Friedrich Merz hat in 2026 noch einmal die Kettensäge an die Baumstümpfe des Gesundheitssystems gesetzt. Zurück zum Thema: Die eigentliche Frage ist: Wer bezahlt Ärzte und Psychotherapeuten? Sie haben grundsätzlich das Recht auf Kostenübernahme der Testung. Alle Praxen haben klare Richtlinien über die abrechenbaren Leistungen. Leider gibt es die sogenannte Bedarfsplanung. Die sieht vor, wie viele Ärzte für welchen Bereich mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. Der Bedarf wurde 1998 ermittelt. Nach begründeten Protesten wurde eine homöopathische Anzahl an weiteren Kassensitzen zugelassen. Wenn eine Praxis die zugelassenen Stunden überschreitet, erhält sie kein Geld mehr. Jan Böhmermann hat dazu ein sehr sehenswertes Video zum Thema Psychotherapie gemacht. Dort zeigt er auf, wie systematisch eine gute Versorgung verhindert wird. Es gibt eine Vielzahl beknackter und realitätsferner Regelungen. Ich habe selber versucht, meine Kassenpraxis im Umfang zu erweitern, um die Versorgung im Bereich ADHS zu verbessern. Der Grund, warum das nicht geht, ist folgender:
Erstens darf ich keinen Sonderbedarf anmelden, weil ich schon in der Kassenversorgung tätig bin.
Zweitens darf ich die bestehende Praxis zwar erweitern. Aber nicht, wenn ich eine Erweiterung für einen bestimmten Patient*innenkreis plane. (Also z.B. ADHS oder Autismus). Das geht nur über den Sonderbedarf. Sonderbedarf, der nicht geht, weil die Praxis schon zugelassen ist. Herr, wirf Hirn vom Himmel. Glauben Sie mir – ich würde nicht eine solche Website aufsetzen, wenn mir das Thema nicht wichtig wäre. Um als Privatperson zu sprechen: „Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte“!
AUS DIESEM – UND AUS KEINEM ANDEREN GRUND – KANN ICH IHNEN IM MOMENT NUR DAS OBEN GENANNTE ANGEBOT UNTERBREITEN.
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