ADHS Diagnostik in der privaten Krankenversicherung

Im Folgenden möchte ich Ihnen Informationen zur ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter in meiner Praxis zusenden. Dies erleichtert Ihnen die Prüfung der Kostenübernahme

Werden die Kosten von der privaten KV übernommen?

Grundsätzlich ja. Seit August 2024 gibt es Abrechnungsempfehlungen, auf die sich der Bundesverband der privaten Krankenversicherungen und die Beihilfen der Länder geeinigt haben. Vorher wurden die Gehälter für Psychotherapie auf dem Stand von 1982 vergütet. Nach diesen aktualisierten Empfehlungen wird die Diagnostik in meiner Praxis abgerechnet. Leider ist es ohne Steigerung auch 2025 nicht möglich, Privatversicherte mitzubehandeln, ohne Verluste zu machen. Deswegen bleibt ein Eigenanteil ca. 239,19 Euro.

  • Vorgehen: Die Diagnostik wird im Rahmen von zwei psychotherapeutischen Sprechstunden (ca .50 Minuten) per Video durchgeführt. Dabei werden wir ein strukturiertes Interview zur ADHS-Symptomatik durchgehen. Zeitgleich erhalten Sie per Mail einen sehr ausführlichen Fragebogen. In einem zweiten Termin von 100 Minuten (probatorische Sitzungen) schauen wir gemeinsam auf Ihr Leben zurück und ordnen die Ergebnisse des Interviews und der Fragebögen diesen neuen Informationen zu. Am Ende dieses Gesprächs erhalten Sie die abschließende diagnostische Einschätzung und eine schriftliche Bestätigung sowie einen Bericht mit den Testergebnissen. In vielen Fällen ist es in diesem Zeitraum zudem möglich, eine vorliegende ADHS auch ggü. Autismus und Borderline abzugrenzen.
  • Meine Praxis erfüllt die Kriterien für die Kostenübernahme. Das heißt, dass ich als psychologischer Psychotherapeut niedergelassen und im Arztregister eingetragen bin sowie eine lebenslange Arztnummer und eine Betriebsstättennummer besitze. Als psychologischer Psychotherapeut habe ich Facharztstatus und eine heilkundliche Zulassung. Dies bedeutet, dass ich psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln darf. Einige private Krankenkassen haben die Aufnahme der psychologischen Psychotherapeuten im Jahr 1998 noch nicht so richtig mitbekommen.
  • Da angelegentlich Wirrungen entstehen: Sie und ich sind Vertragspartner. Ich erbringe eine Dienstleistung, die ich Ihnen in Rechnung stelle. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Abrechnung meiner Praxis erfolgt durch die PVS Hamburg-Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich um einen Dienstleister für Abrechnung. Der Anspruch auf die Liquidierung der erbrachten Leistung besteht selbstverständlich unabhängig davon, ob ihre Krankenkasse die Kosten hinterher übernimmt.

Werden die Kosten voll erstattet?

Wenn ihre Krankenkasse den aktualisierten Abrechnungsempfehlungen aus dem Jahre 2024 folgt, ist eine vollständige Kostenübernahme mit einem Restanteil von etwa 239,19 Euro gegeben. Sollte Ihre Krankenkasse den Abrechnungsempfehlungen nicht folgen, ist eine Diagnostik in meiner Praxis nicht möglich, da die Gehälter auf dem Stand von 1983 eingefroren sind.

Was heißt das alles konkret?

  • In den meisten Fällen gibt es keine Probleme mit der Kostenübernahme.
  • Sie können mit Ihrer Krankenkasse deren Abrechnungsmodalitäten klären.
  • Sie und ich schließen einen Dienstleistungsvertrag. Ich bin gerne bereit, die Diagnostik zu den oben genannten Konditionen durchzuführen. Ich bin aber nicht bereit, stundenlang mit Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfe über die Auslegung von Regeln zu diskutieren.

Die Gesamtkosten liegen irgendwo zwischen 948,26 Euro. Davon werden 709,07 Euro von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Darin enthalten sind: Die Anwendung der international erforderliche lizenzpflichtigen Tests inklusive der Lizenzgebühren., die in der S3-Leitlinie verpflichtend vorgesehene biografische Anamnese und verschriftlichung, eine Abgrenzung ggü. ähnlichen Störungsbildern, die dieselben Symptome erzeugen (PTBS, k-PTBS, Autismus und Borderline, eine schriftliche Bestätigung der Diagnose, die es Mitbehandlern erlaubt ggf. eine Medikation aufzunehmen, ein ausführlicher Bericht mit allen Ergebnissen (ca. 40 Seiten).

Hier finden Sie ein Dokument zur Beantragung der Kostenübernahme, in der alles für Ihre Krankenkasse aufbereitet ist. Wenn weniger Leistungen erbracht werden, werden natürlich auch weniger Leistungen abgerechnet.